

Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht umfasst die Gebiete des Verkehrszivilrechts, des Verkehrsstrafrechts sowie des Verkehrsverwaltungsrechts.
Das Verkehrszivilrecht beinhaltet die Interessenvertretung von Verkehrsteilnehmern, die in einen Verkehrsunfall verwickelt worden sind, gegenüber dem Unfallgegner und der beteiligten Haftpflichtversicherung. Auf diesem Gebiet wickele ich jährlich mehrere hundert Verkehrsunfälle allein für den Fuhrpark eines deutschlandweit tätigen Großunternehmens ab, vertrete aber in besonderen Fällen auch Versicherungsunternehmen vor den Gerichten.
Das Verkehrsstrafrecht beinhaltet zunächst die Vertretung von Verkehrsteilnehmern in Ermittlungs- und Strafverfahren, denen Delikte wie Unfallflucht, fahrlässige Körperverletzung oder Trunkenheitsfahrten vorgeworfen werden. Ebenso wichtig nehme ich die Vertretung meiner Mandanten in verkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren, wo den Betroffenen nicht nur Bußgelder, sondern auch Punkte im Verkehrszentralregister oder sogar Fahrverbote drohen.
Das Verkehrsverwaltungsrecht, also insbesondere die Vertretung von Kraftfahrern in Führerschein- und Fahrerlaubnisangelegenheiten, rundet mein Leistungsspektrum im Bereich des Verkehrsrechts ab.