Rainer Struß - RECHTSANWALT -  FACHANWALT FÜR VERWALTUNGSRECHT

Verwaltungsrecht

Auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts bin ich seit nunmehr 14 Jahren schwerpunktmäßig tätig. Im Jahr 1996 hat mir die Rechtsanwaltskammer Berlin die Befugnis verliehen, die Bezeichnung "Fachanwalt für Verwaltungsrecht" zu führen. Ergänzt wird meine Rechtsanwaltstätigkeit auf diesem Rechtsgebiet durch meine langjährige Tätigkeit als Lehrbeauftragter an der Technischen Fachhochschule Berlin für Öffentliches Baurecht, Planungsrecht und Umweltrecht.

Das Öffentliche Baurecht beinhaltet zunächst die Bauleitplanung; in diesem Bereich bin ich überwiegend beratend und vertragsgestaltend für Investoren und Gemeinden tätig. Weiteres Teilgebiet ist das Bauordnungsrecht. Hier werde ich in Baugenehmigungsverfahren oder bei Ordnungsverfügungen für den Bauherrn tätig; dieser Bereich umfasst aber auch die Vertretung von Nachbarschutzklagen vor den Verwaltungsgerichten.

Das Hochschulzulassungsrecht, Schulrecht und Prüfungsrecht hat sich in den letzten Jahren als stetig wachsendes Spezialgebiet von mir herausgebildet. Es umfasst das universitäre Kapazitätsrecht ("Einklagen von Studienplätzen"), die Vertretung von Eltern bei der Auswahl und der behördlichen Durchsetzung von Wunschschulplätzen sowie die Vertretung von Prüfungsabsolventen bei strittigen Prüfungsentscheidungen.

Weitere Schwerpunkte auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts sind das Umweltrecht, Gewerberecht, Disziplinarrecht sowie Verkehrsverwaltungsrecht, also insbesondere die Vertretung von Kraftfahrern in Führerschein- und Fahrerlaubnisangelegenheiten.

Zu den Themen Hochschulzulassung und Verkehrsverwaltungsrecht bin ich zudem als Mitautor des Handbuches "Verwaltungsrecht - Muster und Erläuterungen" (herausgegeben von Baumann/Eiding im Deutschen AnwaltVerlag) hervorgetreten.